Elternarbeit
Elternmitarbeit und Projekte:
Elternmitarbeit versteht sich an der Goethe-Schule eindeutig im Sinne einer Arbeit im gemeinsamen Interesse von Schülern, Eltern und Lehrern zur Steigerung des Wohlbefindens und der Qualität des Zusammenlebens und Lernens.
Die Schule öffnet sich dabei zu den wichtigsten Bezugspersonen unserer Schülerinnen und Schüler und bezieht diese so ein, dass Eltern nicht nur ihre durch das Schulgesetz (SchulG) zustehenden Mitbestimmungsrechte engagiert wahrnehmen, sondern auch aktiv am Schulleben partizipieren. Diese nutzt allen Beteiligten, indem z.B.
- Eltern mehr über ihre Kinder, den Schulalltag und die Schule erfahren,
- Lehrerinnen und Lehrer einen natürlicheren als den vielfach an Schulen üblichen förmlichen Umgang mit Eltern pflegen und aus anderer Sichtweise mehr über ihre Schülerinnen und Schüler erfahren und
- Schüler und Lehrer von Dienstleistungen profitieren, die von ihnen selbst nicht erbracht werden könnten.
So wird das Schulklima offener und freundlicher.
Aber auch finanzielle Aspekte spielen eine wichtige Rolle. War früher die Stadt Bochum als Schulträger alleiniger Ansprechpartner für die Förderung schulischer Initiativen, so kommt heute auch hier der schulischen Eigeninitiative z.B durch den Arbeit der Eltern im Fördererverein eine große Bedeutung zu. Bei der Umsetzung vieler Initiativen ist die Schule zudem auf die pädagogische und tatkräftige handwerkliche Unterstützung der Eltern angewiesen.
Besondere Beispiele der Elternmitarbeit an der Goethe-Schule sind neben dem unten vorgestellten Fördererverein das Goethe-Café (für Schüler/innen der Sekundarstufe II) und der Goethe-Snack (für Schüler/innen der Sekundarstufe I). Auf Initiative der Eltern kam das Pro-Familia-Projekt zur Sexualerziehung in der Klasse 9 zustande. Eltern organisierten mit Unterstützung der Schule Informationsveranstaltungen zu Computersucht. Vor zwei Jahren organisierten die Eltern federführend ein ganzes Schulfest.
Ihr Engagement zeigen die Eltern auch in ihrer Mitarbeit in den vom SchulG vorgesehenen Mitwirkungsgremien. Es stößt nie auf Schwierigkeiten, die erforderliche Zahl der Elternvertreter für die Schulkonferenz und die Fachkonferenzen zu gewinnen. Die Schule trägt dem regen Interesse der Eltern dadurch Rechnung, dass sie - über die Regelungen des § 70(1) des SchulG hinausgehend - die Zahl der in den Fachkonferenzen beratend mitwirkenden Eltern nicht auf zwei begrenzt, sondern drei oder auch vier Eltern teilnehmen lässt.
Die Schulleitung hält in regelmäßigen Gesprächen mit den Pflegschaftsvorsitzenden engen Kontakt, um sich zeitnah und vorausschauend abzustimmen und die Initiativen der Eltern zu unterstützen.