Die Schulleitung am 29.10.2021

Informationen zur Aufhebung der Maskenpflicht in Unterrichtsräumen

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

die Landesregierung hat beschlossen, die Maskenpflicht in den Unterrichtsräumen am Sitzplatz für die Schülerinnen und Schüler aller Schulformen ab dem 2. November aufzuheben.

Daher gelten an der Goethe-Schule nun folgende Regeln:

  • Schülerinnen und Schüler dürfen die Maske abnehmen, solange sie sich in Klassenräumen/Kursräumen auf ihrem festen Sitzplatz aufhalten.
  • Dies gilt auch bei Betreuungsangeboten, wie z.B. in offenen Ganztagsschulen.
  • Wenn Schülerinnen und Schüler ihren Sitzplatz verlassen, müssen sie eine Maske tragen.
  • Kann der Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen im Klassenraum eingehalten werden, entfällt die Maskenpflicht auch für die Lehrkräfte, Betreuungspersonen und sonstiges Personal.
  • Gibt es bei Besprechungen oder Konferenzen einen festen Sitzplan, entfällt die Maskenpflicht auch dort.
  • In Außenbereichen besteht weiterhin keine Maskenpflicht.

Allerdings können Schülerinnen und Schüler auf freiwilliger Basis weiterhin einen Mundschutz tragen.

 

Darüber hinaus gilt nun Folgendes:

 Sind die bewährten Schutzmaßnahmen, wie regelmäßiges Stoßlüften und die allgemeinen Hygieneregeln eingehalten, müssen

  • bei einem PCR-nachgewiesenen Infektionsfall in einem Klassenverband nur die unmittelbaren Sitznachbarn in Quarantäne.
  • Schülerinnen und Schüler, die genesen oder vollständig geimpft sind, nicht in Quarantäne.
  • enge Kontaktpersonen mindestens vier Tage in Quarantäne. Frühestens ab dem fünften Tag kann die Quarantäne durch einen negativen PCR-Test vorzeitig beendet werden.

Kommen Sie alle gesund durch Herbst und Winter!

Mit herzlichen Grüßen

Peter Müller

Schulleiter