Die Schulleitung am 21.05.2021

Unterricht ab dem 31.05.

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

im Folgenden möchten wir Sie und euch über die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts an der Goethe-Schule ab dem 31.05.2021 informieren.

1. Organisation des Präsenzunterrichts ab dem 31.05.2021

Ab dem 31.05.2021 kehren alle Schülerinnen und Schüler zu einem durchgängigen Präsenzunterricht nach Stundenplan zurück. Über den Unterricht im Klassenverband hinaus kann eine Mischung der Lernenden erfolgen. Dies gilt beispielsweise im Bereich der Fremdsprachen, im Wahlpflichtbereich und im Religionsunterricht.

Im Präsenzunterricht in Klassen- oder Kursstärke ist das Tragen einer medizinischen Maske auch am Sitzplatz im Unterricht weiterhin verpflichtend, die wöchentlichen zweimaligen Testungen werden weiterhin durchgeführt. Dabei werden alle Klassen und Kurse jeweils montags und mittwochs in der 1. Stunde von der jeweiligen Fachlehrkraft getestet, die gesamte Q1 montags in der 1. und donnerstags in der 5. Stunde.

Die Zusammensetzung der Gruppen im Unterricht ist weiterhin mit einem Sitzplan zu dokumentieren, um bei Bedarf Infektionsketten zurückverfolgen zu können.

Der Sportunterricht wird unter Beachtung der einschlägigen Hygienevorgaben wieder grundsätzlich in vollem Umfang erteilt. In der Regel findet dieser im Freien statt. Nur zu Prüfungszwecken und bei widrigen Witterungsverhältnissen kann von dieser Regel abgewichen werden. Findet Sportunterricht in Ausnahmefällen in Sporthallen statt, besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske; intensive ausdauernde Belastungen in Sporthallen sind unzulässig.

Leider muss im Musikunterricht weiterhin auf das Singen und das Spielen von Blasinstrumenten verzichtet werden; das musikpraktische jahrgangsübergreifende Angebot wie Orchester kann dagegen wieder stattfinden.

Gleiches gilt für die jahrgangsübergreifenden AG-Angebote.

Auf unterrichtliche Sozialformen wie Gruppenarbeit sollte möglichst verzichtet werden.

 

2. Hygienevorgaben

Weiterhin gelten die bekannten schulischen Abstands- und Hygieneregeln, im Besonderen sei auf diesem Weg noch einmal an die Regeln zum Lüften und zur Aufsicht und den Hinweis zu den Laufwegen in den Gebäuden erinnert:

Regeln zum Lüften:

  • Das Lüften der Klassen- und Schulräume trägt zur Verminderung der Viruslast bei und reduziert das indirekte Infektionsrisiko.
  • Aktuell können die Klassenräume wieder dauergelüftet werden; sollte dies je nach Witterung nicht möglich sein, kann auch weiterhin in Intervallen ein Stoßlüften (wenn möglich Querlüften) stattfinden.

Regeln zur Aufsicht:

  • Zu Beginn der großen Pausen wird der Unterrichtsraum gelüftet.
  • Zum Essen und Trinken ist es den Schülerinnen und Schülern gestattet, ihre Mund-Nasen-Bedeckung abzusetzen.
  • Die Schülerinnen und Schüler werden von ihren Klassen- und Kurslehrern/innen darüber informiert, dass ein Aufenthalt im Gebäude während der Pausen verschärfte Disziplinarmaßnahmen zur Folge hat. Dies gilt insbesondere für das Aufwärtsgehen im hinteren Treppenhaus.
  • Zur Einhaltung der Abstandsregeln müssen die Schülerinnen und Schüler den vorgegebenen Laufwegen in den Gebäuden folgen. Diese sind durch Markierungen und Schilder hervorgehoben.

 

3. Betreuung

Die Übermittag-Betreuung findet wie gewohnt statt; eine Notbetreuung wird ab dem 31.05.2021 nicht mehr angeboten.

 

Herzliche Grüße

 

Peter Müller                                             Anne Katrin Meyer