Informationen der Schulleitung am 24.11.2020

Unterrichtsfrei am 21. und 22.12.

Liebe Eltern,

 

die Landesregierung hat entschieden, dass an den öffentlichen Schulen in Nordrhein-Westfalen am 21. und am 22. Dezember 2020 unterrichtsfrei sein wird. Einschließlich der Weihnachtsferien wird daher durch die zwei zusätzlichen unterrichtsfreien Tage der Schulbetrieb zum Jahreswechsel zweieinhalb Wochen ruhen.

Ich möchte Ihnen im Folgenden die Umsetzung der Beschlüsse an der Goethe-Schule erläutern.

Klausuren in der gymnasialen Oberstufe

Am 21.12.2020 und am 22.12.2020 können Klausuren in der gymnasialen Oberstufe stattfinden. Für die Goethe-Schule bedeutet dies, dass die Klausuren in der Q1 am 21.12.2020 von der 3. bis zur 5. Stunde geschrieben werden, da sie nicht verlegt werden können.

Notbetreuung

Für die Schüler und Schülerinnen der Klassen 5 und 6 findet an diesen Tagen in der Goethe-Schule eine Notbetreuung statt, falls Eltern hierfür einen Bedarf anmelden. Eltern, die eine Notbetreuung wünschen, müssen dies bei der Schule mit dem Antragsformular Notbetreuung Weihnachten 2020 beantragen. Das Antragsformular finden Sie im Anhang dieses Schreibens und im Downloadbereich unter

https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/angepasster-schulbetrieb-corona-zeiten

Bitte stellen Sie die Anträge frühzeitig, um für die Schule und für Sie Planungssicherheit herzustellen.

Die Notbetreuung wird an der Goethe-Schule von den Kräften der Übermittagsbetreuung geleistet.

Der zeitliche Umfang der Notbetreuung richtet sich nach der allgemeinen Unterrichtszeit an den genannten Tagen. Die Notbetreuung von Schülerinnen und Schülern, die auch sonst an Ganztags- und Betreuungsangeboten teilnehmen, umfasst diesen Zeitrahmen.

Die Schülerinnen und Schüler in den Notbetreuungsgruppen müssen Alltagsmasken tragen. Die Vorgaben zur Hygiene, zum Infektionsschutz und zum Mindestabstand gelten auch für die Notbetreuung. Für jede Gruppe wird eine Teilnehmerliste geführt.

Informationen der Landesregierung zum weiteren Vorgehen

Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sowie die Bundeskanzlerin werden im Rahmen ihrer nächsten Konferenz am 25. November 2020 unter anderem über den Schulbetrieb in den Ländern in den kommenden Wochen und Monaten beraten. Zielsetzung der Beratungen ist ein weiterhin möglichst einheitliches und abgestimmtes Vorgehen für den Schulbetrieb in den Ländern im Lichte des aktuellen Infektionsgeschehens. Soweit sich aus entsprechenden Beschlüssen der Regierungschefinnen und Regierungschefs mit der Bundeskanzlerin ein Anpassungsbedarf für den Schulbetrieb in Nordrhein-Westfalen ergibt, werde ich Sie darüber zeitnah im Nachgang zu diesen Beratungen der Länder mit dem Bund informieren.

 

Mit freundlichen Grüßen

Peter Müller

Download: Antragsformular Notbetreuung Weihnachten 2020